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Auch bezeichnet als
Haftpflichtrecht und im BGB unter "Schadensersatz" zu
finden - regelt es den Schadenersatzanspruch einer
Person gegenüber einer anderen Person.
Wurde ein
Schaden verursacht, muss geprüft werden, durch wen
der Schaden verursacht wurde bzw. wer ihn zu tragen hat.
Unter normalen Umständen hat die schadensverursachende
Person den Schaden zu tragen (casum sentit dominus).
Liegen allerdings besondere Gründe vor (Zurechnungsgründe),
wird der geschädigten Person Ersatz für den
erlittenen Schaden gewährt. Eine Überwälzung
des Schadens findet statt.
| Zurechnungsgründe: |
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Verschuldenshaftung |
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Gefährdungshaftung |
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Eingriffshaftung
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