Strafrecht umfasst
die Tätigkeit
des Anwaltes vor den Strafverfolgungs-behörden
wie Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung und vor Straf- oder Disziplinargerichten.
Meistens bedeutet diese Tätigkeit die Strafverteidigung eines Mandanten
gegen unberechtigte, aber auch gegen berechtigte Vorwürfe strafbaren Verhaltens.
Weniger
bekannt ist, dass sich auch der Verletzte im Strafverfahren eines Anwaltes bedienen
kann - entweder in Form eines Nebenklagevertreters oder als Zeugenbeistand.
Mit dem Strafrecht im Zusammenhang steht das Recht der Opferentschädi-gung,
das eigentlich Teil des Sozialrechts ist. Strafrechtliche Kenntnisse sind auch
in Schadensersatz- oder Schmerzensgeldklagen von Kriminali-tätsopfern erforderlich,
auch wenn diese Prozesse bereits zum Zivilrecht zählen.