Finanzielle Schwierigkeiten
Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten
für Verbraucher und Einzelunternehmer
Bekanntermaßen ist die wirtschaftliche Situation
angespannt. Auftragsmangel, persönliche Konfliktsituationen
oder Arbeitslosigkeit können zu finanziellen Engpässen
führen. Schnell sind mehrere Rechnungen offen, eine
Zahlungswilligkeit jedoch gegeben. In
eine solche Situation geraten, müssen Wege zur
Lösung des finanziellen Konflikts gesucht werden,
bevor der Gedanke zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens
aufkommt. Und hierzu ist Unterstützung geboten, die bislang überwiegend
von den Schuldnerberatungsstellen realisiert wird.
In einem solchen Fall besteht auch die Möglichkeit,
sich anwaltlicher Hilfe und somit umfassender und fachkundiger
Beratung und Tätigkeit zu bedienen. Aufgrund der
gegebenen Situation liegen meist auch die Voraussetzung
für die Bewilligung von Beratungshilfe durch das
zuständige Amtsgericht vor. Wird Beratungshilfe gewährt,
entstehen für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes
keine weiteren Kosten.
Vorrangige Aufgabe des Beraters in der Rechtsanwaltskanzlei
ist die Vermittlung von Informationen über die Möglichkeiten
und die Voraussetzungen zur Schuldenbereinigung, den Möglichkeiten
zur kurzfristigen Überbrückung eines bestehenden
finanziellen Engpasses und eines sich ggf. anschließenden
Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Die Mithilfe des Betroffenen ist hier erforderlich, um
eine Übersicht zu den finanziellen Verpflichtungen
zu erstellen. Auf deren Grundlage wird mit den Gläubigern
Kontakt mit der Zielstellung aufgenommen, Lösungswege
zum Ausgleich der offenen Forderungen zu vereinbaren. In
die Tätigkeit ist auch eine Beratung und Hilfestellung
zum eigenen Verhalten eingeschlossen. Hierbei hat sich
unter anderem die Erstellung eines monatlichen Soll-Ist-Vergleiches
bewährt, der einer ständigen Analyse und Anpassung
unterworfen sein soll. Es besteht somit für die Betroffenen begründete
Hoffnung, ein Insolvenzverfahren abzuwenden.
Sollte dies wegen eindeutiger Überschuldung nicht
möglich sein, können die Voraussetzungen für
die Einleitung eines ordentlichen Insolvenzverfahrens
mit der Ziel der Entschuldung geschaffen werden. Der einbezogene
Rechtsanwalt ist berechtigt, die hierfür notwendigen
Bescheinigungen auszustellen.
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