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  Verbraucherinsolvenz  
     
 

Das Verbraucherinsolvenzverfahren – der Weg in eine schuldenfreie Zukunft

Sie haben Schulden und können Ihre Raten nicht mehr zahlen?
Sie suchen schnelle, professionelle und seriöse Hilfe?
Sie erwarten kompetente und individuelle Beratung?

Mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren, haben überschuldete und von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Privatpersonen die Chance, der Schuldenfalle zu entkommen. Das gilt insbesondere dann, wenn durch Ratenzahlungen der Schuldenberg nicht mehr abgetragen werden kann und die persönliche Belastung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hoch ist.
Das Ziel des Insolvenzverfahrens besteht darin, nach 6 Jahren schuldenfrei zu sein und einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen. Für viele Betroffene ist es bisher nicht bekannt, dass auch spezialisierte Anwälte für sie tätig werden können. Dies gilt auch für die Entschuldung ehemaliger Selbständiger.

Wir bieten Ihnen Hilfe an, um die Schuldbefreiung richtig vorzubereiten. Unsere Tätigkeit erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Beratungshilfe, die alle Rechtsanwaltskosten bis zur Einigung mit den Gläubigern oder bis zur Bestätigung des Scheiterns des Einigungsversuchs im vorgerichtlichen Verfahren abdeckt.

Die Beratungshilfe ist bei den zuständigen Amtsgerichten zu beantragen und wird ausgehend von den persönlichen Voraussetzungen der Antragsteller in den meisten Fällen gewährt.

Für alle Betroffenen gilt deshalb: Zögern Sie nicht länger, fassen Sie sich den Mut und nehmen Sie die Lösung Ihrer Schuldenprobleme in Angriff nehmen. Je früher dies erfolgt, um so eher können Sie wieder neu beginnen!

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