Das Verbraucherinsolvenzverfahren – der Weg
in eine schuldenfreie Zukunft
Sie haben Schulden und können Ihre Raten nicht mehr
zahlen?
Sie suchen schnelle, professionelle und seriöse
Hilfe?
Sie erwarten kompetente und individuelle Beratung?
Mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren, haben überschuldete
und von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Privatpersonen
die Chance, der Schuldenfalle zu entkommen. Das gilt insbesondere
dann, wenn durch Ratenzahlungen der Schuldenberg nicht
mehr abgetragen werden kann und die persönliche Belastung
durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hoch ist.
Das Ziel des Insolvenzverfahrens besteht darin, nach 6
Jahren schuldenfrei zu sein und einen finanziellen Neuanfang
zu ermöglichen.
Für viele Betroffene ist es bisher nicht bekannt,
dass auch spezialisierte Anwälte für sie tätig
werden können. Dies gilt auch für die Entschuldung
ehemaliger Selbständiger.
Wir bieten Ihnen Hilfe an, um die Schuldbefreiung richtig
vorzubereiten. Unsere Tätigkeit erfolgt in der Regel auf der Grundlage
von Beratungshilfe, die alle Rechtsanwaltskosten bis zur
Einigung mit den Gläubigern oder bis zur Bestätigung
des Scheiterns des Einigungsversuchs im vorgerichtlichen
Verfahren abdeckt.
Die Beratungshilfe ist bei den zuständigen Amtsgerichten
zu beantragen und wird ausgehend von den persönlichen
Voraussetzungen der Antragsteller in den meisten Fällen
gewährt.
Für alle Betroffenen gilt deshalb: Zögern Sie
nicht länger, fassen Sie sich den Mut und nehmen Sie
die Lösung Ihrer Schuldenprobleme in Angriff nehmen.
Je früher dies erfolgt, um so eher können Sie
wieder neu beginnen!
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