Beratung bei
finanziellen Schwierigkeiten für Verbraucher
und Einzelunternehmer.
Bekanntermaßen
ist die wirtschaftliche Situation angespannt. Auftragsmangel,
persönliche Konfliktsituationen
oder Arbeitslosigkeit können zu finanziellen
Engpässen führen. Schnell sind mehrere
Rechnungen offen, eine Zahlungswilligkeit jedoch
gegeben.
In eine solche Situation geraten, müssen Wege
zur Lösung des finanziellen Konflikts gesucht
werden, bevor der Gedanke zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens
aufkommt.
Und hierzu ist Unterstützung geboten, die bislang überwiegend
von den Schuldnerberatungsstellen realisiert wird.
In einem solchen Fall besteht auch die Möglichkeit,
sich anwaltlicher Hilfe und somit umfassender und
fachkundiger Beratung und Tätigkeit zu bedienen.
Aufgrund der gegebenen Situation liegen meist auch
die Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe
durch das zuständige Amtsgericht vor. Wird Beratungshilfe
gewährt, entstehen für die Inanspruchnahme
des Rechtsanwaltes keine weiteren Kosten.
Vorrangige Aufgabe des Beraters in der Rechtsanwaltskanzlei
ist die Vermittlung von Informationen über die
Möglichkeiten und die Voraussetzungen zur Schuldenbereinigung,
den Möglichkeiten zur kurzfristigen Überbrückung
eines bestehenden finanziellen Engpasses und eines
sich ggf. anschließenden Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Die Mithilfe des Betroffenen ist hier erforderlich,
um eine Übersicht zu den finanziellen Verpflichtungen
zu erstellen. Auf deren Grundlage wird mit den Gläubigern
Kontakt mit der Zielstellung aufgenommen, Lösungswege
zum Ausgleich der offenen Forderungen zu vereinbaren.
In die Tätigkeit ist auch eine Beratung und
Hilfestellung zum eigenen Verhalten eingeschlossen.
Hierbei hat sich unter anderem die Erstellung eines
monatlichen Soll-Ist-Vergleiches bewährt, der
einer ständigen Analyse und Anpassung unterworfen
sein soll.
Es besteht somit für die Betroffenen begründete
Hoffnung, ein Insolvenzverfahren abzuwenden.
Sollte dies wegen eindeutiger Überschuldung
nicht möglich sein, können die Voraussetzungen
für die Einleitung eines ordentlichen Insolvenzverfahrens
mit der Ziel der Entschuldung geschaffen werden.
Der einbezogene Rechtsanwalt ist berechtigt, die
hierfür notwendigen Bescheinigungen auszustellen.
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