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  Verbraucherinsolvenz  
     
 
Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten für Verbraucher und Einzelunternehmer.
Bekanntermaßen ist die wirtschaftliche Situation angespannt. Auftragsmangel, persönliche Konfliktsituationen oder Arbeitslosigkeit können zu finanziellen Engpässen führen. Schnell sind mehrere Rechnungen offen, eine Zahlungswilligkeit jedoch gegeben.
In eine solche Situation geraten, müssen Wege zur Lösung des finanziellen Konflikts gesucht werden, bevor der Gedanke zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens aufkommt.

Und hierzu ist Unterstützung geboten, die bislang überwiegend von den Schuldnerberatungsstellen realisiert wird.
In einem solchen Fall besteht auch die Möglichkeit, sich anwaltlicher Hilfe und somit umfassender und fachkundiger Beratung und Tätigkeit zu bedienen. Aufgrund der gegebenen Situation liegen meist auch die Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe durch das zuständige Amtsgericht vor. Wird Beratungshilfe gewährt, entstehen für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes keine weiteren Kosten.

Vorrangige Aufgabe des Beraters in der Rechtsanwaltskanzlei ist die Vermittlung von Informationen über die Möglichkeiten und die Voraussetzungen zur Schuldenbereinigung, den Möglichkeiten zur kurzfristigen Überbrückung eines bestehenden finanziellen Engpasses und eines sich ggf. anschließenden Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Die Mithilfe des Betroffenen ist hier erforderlich, um eine Übersicht zu den finanziellen Verpflichtungen zu erstellen. Auf deren Grundlage wird mit den Gläubigern Kontakt mit der Zielstellung aufgenommen, Lösungswege zum Ausgleich der offenen Forderungen zu vereinbaren.

In die Tätigkeit ist auch eine Beratung und Hilfestellung zum eigenen Verhalten eingeschlossen. Hierbei hat sich unter anderem die Erstellung eines monatlichen Soll-Ist-Vergleiches bewährt, der einer ständigen Analyse und Anpassung unterworfen sein soll.
Es besteht somit für die Betroffenen begründete Hoffnung, ein Insolvenzverfahren abzuwenden.
Sollte dies wegen eindeutiger Überschuldung nicht möglich sein, können die Voraussetzungen für die Einleitung eines ordentlichen Insolvenzverfahrens mit der Ziel der Entschuldung geschaffen werden. Der einbezogene Rechtsanwalt ist berechtigt, die hierfür notwendigen Bescheinigungen auszustellen.
 
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Finanzielle Schwierigkeiten

 

     
 
   

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