Verhalten an Engstellen
§ 2 Abs. 2 StVO
„
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur
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bei Gegenverkehr
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beim Überholtwerden
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an Kuppen |
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in Kurven oder |
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bei Unübersichtlichkeit.“ |
§ 3 Abs.1 StVO
Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet
werden könnten, muss er jedoch so langsam fahren, dass er mindestens innerhalb
der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.“
§ 6 StVO
„Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen
Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge
durchfahren
lassen.
Muss er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das
Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.“
§ 7 Abs.4 StVO
„Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende
Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen,
so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten
Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge jeweils
im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen
können <Reißverschlussverfahren>.“
Dabei ist links bis zur Einengung vorzufahren - der Stauraum vollständig
auszunutzen.
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