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  Verkehrsrecht  
     
 

Abstand

§ 2 Abs. 2 StVO

„Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“

§ 5 Abs. 1 StVO

„Es ist links zu überholen.“

§ 5 Abs. 4 StVO
„Der Überholende muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen.
Zu diesen Grundregeln gibt es eine Reihe von Ergänzungen und Ausnahmen:

§ 41 Abs. 3, Nr. 5 StVO < Fahrbahnmarkierungen>

„Pfeile, die nebeneinander angebracht sind und in verschiedene Richtungen weisen, empfehlen, sich frühzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen hier auch rechts überholt werden

§ 7 Abs. 1, 2, 2a, 3 StVO
„Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt...
„Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.“
„Wenn.., eine Fahrzeugschlange auf dem... linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.“
Die Fahrzeugschlange darf links höchsten 60 km/h fahren, und es darf rechts höchstens um 20 km/h schneller gefahren werden.
„Innerhalb geschlossener Ortschaften ausgenommen auf Autobahnen dürfen Kraftfahrzeuge... bis zu 2,8 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen... Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.“

§ 42 Abs. 6, Nr. 1f StVO

„Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren.
Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen.“

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