Unfallversicherung auch im Alter?
Für den Fall der Fälle hat Herr B. im Alter
von 67 Jahren eine private Unfallversicherung abgeschlossen.
Vereinbart wurde eine Versicherungssumme von 30.000,00
EUR, für den Fall der Fälle.
Und nun kam es tatsächlich nach zwei Jahren zu
einem Unfall. Die Verletzungen waren letztlich nicht
so gravierend, es verbleibt jedoch im gewissen Umfang
eine bleibende Beeinträchtigung. Auf der Grundlage
der entsprechenden medizinischen Befunde ergibt dies
einen Anspruch auf eine Versicherungsleistung und zwar
in Höhe von mehr als 4.000,00 EUR.
Nur diesen Betrag braucht der Versicherer nicht auszuzahlen,
da in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen
(dem sogenannten Kleingedruckten) eine spezielle, altersabhängige
Regelung wie folgt erfasst ist: "Hat der Versicherte
bei Eintritt des Unfalls das 65. Lebensjahr vollendet,
so wird die Leistung als Rente ... erbracht."
Im konkreten Fall heißt dies monatlich 85,00 EUR
und nicht die erwartete größere Zahlung
Ob diese Bedingungen bei Antragstellung bekannt waren,
bleibt unbeachtlich. Der Versicherer kann sich darauf
berufen, dass diese Bedingungen dem Versicherungsschein
beigefügt waren und somit zur Kenntnis gelangt sind.
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