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Versicherungsrecht |
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Pflichten des Versicherungsnehmers
... bei Vertragsabschluss
Wie verhält es sich mit der Anzeigepflicht?
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vorvertragliche Anzeigepflicht
wahrheitsgemäße und vollständige Angaben sind erforderlich
sonst kann der Versicherer nach Kenntnis des verschwiegenen erheblichen
Gefahrenumstandes vom Vertrag zurücktreten |
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Wissen und Handeln des Versicherungsvertreters
gilt als Wissen und Handeln des Versicherers, er
ist "Auge und Ohr" des Versicherungsunternehmens |
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Handeln/Versäumnisse des Maklers gehen zu
Lasten des Versicherungsnehmers |
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