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  Versicherungsrecht  
     
 
Pflichten des Versicherungsnehmers

... bei Vertragsabschluss
Wie verhält es sich mit der Anzeigepflicht?

· vorvertragliche Anzeigepflicht
wahrheitsgemäße und vollständige Angaben sind erforderlich sonst kann der Versicherer nach Kenntnis des verschwiegenen erheblichen Gefahrenumstandes vom Vertrag zurücktreten
· Wissen und Handeln des Versicherungsvertreters gilt als Wissen und Handeln des Versicherers, er ist "Auge und Ohr" des Versicherungsunternehmens
· Handeln/Versäumnisse des Maklers gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers

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