|
|
| |
Versicherungsrecht |
|
| |
|
|
| |
Pflichten des Versicherungsnehmers
... im Schadensfall
Was ist im eingetretenen Schadensfall zu tun?
| · |
im Schadensfall - notwendige Pflichten
erfüllen (z.B. kein unerlaubtes Entfernen vom
Unfallort, unverzügliches Fertigen und Einreichen
der Stehlgutliste, Anzeige des Versicherungsfalles) |
| · |
erforderliche Maßnahmen einleiten, um den
Schaden zu mindern |
| · |
wahrheitsgemäße und vollständige
Angaben zum Hergang und zu den im Formular gestellten
Fragen (z.B. Vorschäden, Verschluss von Fenster
und Türen, Nachschlüsselfertigung usw.) |
| · |
auch und vor allem Nachfragen vollständig
beantworten (meist erfolgen diese bei Ungereimtheiten,
um eventuell eine Versagung des Versicherungsschutzes
zu prüfen) |
| · |
Achtung: bei
Ablehnung der Versicherungsleistung - Fristen beachten
(meist erfolgt der Hinweis auf kurze Verjährung
von 6 Monaten) |
<< zurück
|
|
| |
|
|
|