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  Versicherungsrecht  
     
 
Pflichten des Versicherungsnehmers

... im Schadensfall
Was ist im eingetretenen Schadensfall zu tun?

· im Schadensfall - notwendige Pflichten erfüllen (z.B. kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, unverzügliches Fertigen und Einreichen der Stehlgutliste, Anzeige des Versicherungsfalles)
· erforderliche Maßnahmen einleiten, um den Schaden zu mindern
· wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zum Hergang und zu den im Formular gestellten Fragen (z.B. Vorschäden, Verschluss von Fenster und Türen, Nachschlüsselfertigung usw.)
· auch und vor allem Nachfragen vollständig beantworten (meist erfolgen diese bei Ungereimtheiten, um eventuell eine Versagung des Versicherungsschutzes zu prüfen)
· Achtung: bei Ablehnung der Versicherungsleistung - Fristen beachten (meist erfolgt der Hinweis auf kurze Verjährung von 6 Monaten)

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