Wozu brauche ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Nach einem Verkehrsunfall, z. B. einer Kollision nach
Nichtbeachtung der Vorfahrt, ist man finanziell mit
einer Verkehrsrechtsschutzversicherung
auf der sicheren Seite.
Diese würde folgende Kosten tragen: für die
Verteidigung im Strafverfahren, für die außergerichtliche
Schadensregulierung mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer,
für die eigenen Ansprüche bei Haftungsquote, für
ein gerichtliches Vorgehen. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt
nach den konkreten Vertragsbedingungen auch notwendige
Zeugenauslagen und Gutachterkosten.
Für die Prüfung der Regulierung oder deren
Durchsetzung aus dem Vertrag der privaten Unfallversicherung
oder der eigenen Fahrzeugversicherung (Kasko) tritt der
Rechtsschutzversicherer jedoch erst ein, wenn eine Ablehnung
erfolgt oder nicht fristgemäß gezahlt wurde.
Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass ein Rechtsstreit
hierzu verhindert werden kann, wenn die Regulierung von
Beginn an anwaltlich begleitet wird. In diesem Fall sind
jedoch die Kosten bei ordnungsgemäßer außergerichtlicher
Regulierung selbst zu tragen.
Fazit:
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung
kann sich schnell bezahlt machen und erleichtert in
jedem Fall
den Gang zum Anwalt. Auf anwaltliche Hilfe sollte man
deshalb in streitigen Fällen nicht verzichten.
Aber auch bei klaren Haftungsfällen steht der Anwalt
als Dienstleister zur Verfügung. Er übernimmt
die Regulierungsformalitäten, wird den Anspruch
fundiert begründen und umfassend beziffern, Fristen
setzen und überwachen. Es geht dann um eine zügige
Durchsetzung aller dem Geschädigten zustehenden
Ansprüche. Und in den meisten Fällen hat dann
der gegnerische Versicherer und nicht der Rechtschutzversicherer
die Kosten des Anwalts für diese Regulierungstätigkeit
zu übernehmen.
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