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  Versicherungsrecht  
     
 

Wozu brauche ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Nach einem Verkehrsunfall, z. B. einer Kollision nach Nichtbeachtung der Vorfahrt, ist man finanziell mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite.

Diese würde folgende Kosten tragen: für die Verteidigung im Strafverfahren, für die außergerichtliche Schadensregulierung mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer, für die eigenen Ansprüche bei Haftungsquote, für ein gerichtliches Vorgehen. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt nach den konkreten Vertragsbedingungen auch notwendige Zeugenauslagen und Gutachterkosten.

Für die Prüfung der Regulierung oder deren Durchsetzung aus dem Vertrag der privaten Unfallversicherung oder der eigenen Fahrzeugversicherung (Kasko) tritt der Rechtsschutzversicherer jedoch erst ein, wenn eine Ablehnung erfolgt oder nicht fristgemäß gezahlt wurde. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass ein Rechtsstreit hierzu verhindert werden kann, wenn die Regulierung von Beginn an anwaltlich begleitet wird. In diesem Fall sind jedoch die Kosten bei ordnungsgemäßer außergerichtlicher Regulierung selbst zu tragen.

Fazit:
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann sich schnell bezahlt machen und erleichtert in jedem Fall den Gang zum Anwalt. Auf anwaltliche Hilfe sollte man deshalb in streitigen Fällen nicht verzichten.

Aber auch bei klaren Haftungsfällen steht der Anwalt als Dienstleister zur Verfügung. Er übernimmt die Regulierungsformalitäten, wird den Anspruch fundiert begründen und umfassend beziffern, Fristen setzen und überwachen. Es geht dann um eine zügige Durchsetzung aller dem Geschädigten zustehenden Ansprüche. Und in den meisten Fällen hat dann der gegnerische Versicherer und nicht der Rechtschutzversicherer die Kosten des Anwalts für diese Regulierungstätigkeit zu übernehmen.

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