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  Versicherungsrecht  
     
 

Kaskoversicherung - Nur die Wahrheit zählt

Verlust des Kasko-Schutzes bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben

Das Landgericht Saarbrücken hat unter dem Aktenzeichen 12 O 184/01 wieder zu einem Einzelfall entschieden, dass falsche Angaben des Versicherungsnehmers zum Verlust der Kaskoleistung führen.

Es ist zu empfehlen, dem Versicherer die erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dies gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach dem Schadensfall.
Darauf ist besonders zu achten, wenn nach dem Zusenden der Schadensmeldung ein Zusatzfragebogen zu bearbeiten ist. Eventuell sollte bereits zu diesem Zeitpunkt (an dem ein Rechtsschutzversicherer noch nicht für die Kosten aufkommt) ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

Sollte der Versicherungsnehmer es bei der Beantwortung der vom Versicherer gestellten Fragen mit der Wahrheit nicht so ganz genau nehmen, kann dies zum Wegfall der gesamten Kaskoleistung führen.
Dies ist von besonderer Bedeutung, da ein Unfall häufig mit erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen verbunden ist.

Um einen solchen Fall ging es in der genannten Entscheidung. Nach einem Kreuzungsunfall hatte tatsächliche der Unfallverursacher und Fahrzeugführer angegeben, ein anderer habe am Steuer gesessen. Doch mit dieser Lüge kam er nicht durch. Dies hatte zur Konsequenz, dass seine Kaskoversicherung die Schadenregulierung ablehnte und sie blieb auch dabei, nachdem der Autofahrer einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte.

Letztlich hatte das Landgericht Saarbrücken zu entscheiden und der „Lügenbaron“ unterlag. Weil er die Unwahrheit gesagt hatte, war der Entzug des Kasko-Schutzes durch den Versicherer rechtens, so das Urteil der saarländischen Richter.

So auch OLG Saarbrücken zu 5 U 300/03-33.
Der Versicherer verweigerte hier die Schadenregulierung mit dem Vorwurf, ihr Policen-Kunde sei den üblichen Gepflogenheiten, zu denen auch die wahrheitsgemäße Information gehöre, nicht nachgekommen.

Der Fahrer des PKW hatte falschen Angaben zum Unfall gemacht. Er verschieg seinem Versicherer nämlich, dass der Unfall just in dem Moment geschah, als er selbst durch Probleme mit dem Fahrersitz abgelenkt war. Der Versicherer bekam Recht.

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