Kaskoversicherung - Nur die Wahrheit zählt
Verlust des Kasko-Schutzes bei
nicht wahrheitsgemäßen Angaben
Das Landgericht
Saarbrücken hat unter dem Aktenzeichen
12 O 184/01 wieder zu einem Einzelfall entschieden, dass
falsche Angaben des Versicherungsnehmers zum Verlust
der Kaskoleistung führen.
Es ist zu empfehlen, dem
Versicherer die erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Dies gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
nach dem Schadensfall.
Darauf ist besonders zu achten, wenn nach dem Zusenden
der Schadensmeldung ein Zusatzfragebogen zu bearbeiten
ist. Eventuell sollte bereits zu diesem Zeitpunkt (an
dem ein Rechtsschutzversicherer noch nicht für die
Kosten aufkommt) ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Sollte
der Versicherungsnehmer es bei der Beantwortung der vom
Versicherer gestellten Fragen mit der Wahrheit
nicht so ganz genau nehmen, kann dies zum Wegfall der
gesamten Kaskoleistung führen.
Dies ist von besonderer Bedeutung, da ein Unfall häufig
mit erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen
verbunden ist.
Um einen solchen Fall ging es in der genannten
Entscheidung. Nach einem Kreuzungsunfall hatte tatsächliche der
Unfallverursacher und Fahrzeugführer angegeben,
ein anderer habe am Steuer gesessen. Doch mit dieser
Lüge kam er nicht durch.
Dies hatte zur Konsequenz, dass seine Kaskoversicherung
die Schadenregulierung ablehnte und sie blieb auch dabei,
nachdem der Autofahrer einen Rechtsanwalt eingeschaltet
hatte.
Letztlich hatte das Landgericht Saarbrücken zu
entscheiden und der „Lügenbaron“ unterlag.
Weil er die Unwahrheit gesagt hatte, war der Entzug des
Kasko-Schutzes durch den Versicherer rechtens, so das
Urteil der saarländischen Richter.
So auch OLG Saarbrücken zu 5 U 300/03-33.
Der
Versicherer verweigerte hier die Schadenregulierung mit
dem Vorwurf, ihr Policen-Kunde sei den üblichen
Gepflogenheiten, zu denen auch die wahrheitsgemäße
Information gehöre, nicht
nachgekommen.
Der Fahrer des PKW hatte falschen Angaben zum Unfall
gemacht. Er verschieg seinem Versicherer nämlich, dass
der Unfall just in dem Moment geschah, als er selbst
durch Probleme mit dem Fahrersitz abgelenkt war. Der
Versicherer bekam Recht.
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