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  Versicherungsrecht  
     
 
Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen Reise-, Diebstahl-, Kasko- sowie Haftpflichtversicherungen und private Krankenversicherungen. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften.

Im Folgenden geben wir einige Hinweise für den Ernstfall. Weitere Detailinformationen erhalten Sie in unserer Kanzlei. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin.

Pflichten des Versicherungsnehmers

bei Vertragsabschluss
während der Vertragsdauer
im Schadensfall
Kosten
Unterlagen für den Termin beim Anwalt

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