Jeder Bundesbürger
hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge
abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen
anderen Reise-, Diebstahl-, Kasko- sowie Haftpflichtversicherungen
und private Krankenversicherungen. Tritt der Versicherungsfall
ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer
und den Versicherungsgesellschaften.
Im Folgenden
geben wir einige Hinweise für den
Ernstfall. Weitere Detailinformationen erhalten Sie
in unserer Kanzlei. Vereinbaren Sie dazu bitte einen
Termin.
Pflichten des Versicherungsnehmers