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  Zivilrecht  
     
 

Auch als Privatrecht und bürgerliches Recht bezeichnet - regelt es Beziehungen von rechtlich gleichgestellten natürlichen oder juristischen Personen untereinander. Das Zivilrecht steht in Verbindung mit dem öffentlichen Recht (wozu auch das Strafrecht zählt). Im Gegensatz zum öffentlichen Recht betrachtet das Zivilrecht die einzelne Person und dessen Freiheit, mit anderen Personen eine Rechtsbeziehung einzugehen (oder darauf zu verzichten). Durch eine Vielzahl von Gegebenheiten kann jedoch diese Freiheit eingeschränkt sein, ist aber unabhängig davon für das Zivielrecht prägend, weil sie eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zulässt.

 

     
 
   

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