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Auch als Privatrecht
und bürgerliches Recht bezeichnet - regelt es Beziehungen
von rechtlich gleichgestellten natürlichen oder
juristischen Personen untereinander. Das Zivilrecht steht
in Verbindung mit dem öffentlichen
Recht (wozu auch das Strafrecht zählt).
Im Gegensatz zum öffentlichen Recht betrachtet das
Zivilrecht die einzelne Person und dessen Freiheit, mit
anderen Personen eine Rechtsbeziehung einzugehen (oder darauf
zu verzichten). Durch eine Vielzahl von Gegebenheiten kann
jedoch diese Freiheit eingeschränkt sein, ist aber
unabhängig davon für das Zivielrecht prägend,
weil sie eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss
zulässt.
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